Auswahl über den Fahrzeugkatalog
Fahrzeugauswahl nach KBA-Nr.
Es gibt viele Situationen, in denen es praktisch wäre, einen Anhänger nutzen zu können: Man plant einen Umzug oder Großeinkauf im Baumarkt, man möchte spontan ein Motorrad transportieren, die Gartenabfälle zum Recyclinghof bringen oder mit einem Wohnwagen in den Familienurlaub starten - aber das Auto hat keine Anhängerkupplung. Zum Glück lassen sich Anhängerkupplungen (kurz: AHK) nachrüsten. Hier erfahrt Ihr, welche Varianten es gibt, wie aufwändig die Umrüstung ist, welche Kosten auf Euch zukommen und was man bei der Nachrüstung beachten sollte.
Das wesentlichste Merkmal einer starren Anhängerkupplung ist die permanente Sichtbarkeit des Kugelkopfes und seines Hakens, der sich nicht abnehmen lässt. Er ist fest mit der Quertraverse verbunden (verschraubt oder geschweißt) und der Kugelkopf kann nicht abgenommen werden. Eine starre Anhängerkupplung wird oft von Unternehmen oder Vielfahrern genutzt. Sie ist eine preisgünstige und langlebige Variante für den täglichen Einsatz.
Wie der Name es vermuten lässt, kann man bei dieser Bauart einen Teil der Anhängerkupplung abnehmen, wenn die AHK nicht gebraucht wird. Der Kugelkopf mitsamt Haken lässt sich per Hand lösen und kann im Kofferraum verstaut werden. Im Anschluss klappt man die Anhängersteckdose einfach unter das Fahrzeug und nichts stört mehr beim Be- und Entladen. Abnehmbare Anhängerkupplungen werden durch zusätzliche Sicherungen wie z. B. Schlüssel vor Diebstahl geschützt und sind gerade für Wenignutzer eine attraktive Möglichkeit, um die Anhängerkupplung gelegentlich und mit wenig Aufwand zu nutzen.
Montiert die abnehmbare AHK immer ab, wenn Ihr sie gerade nicht braucht. So kann sie nicht gestohlen werden und niemand kann sich das Schienbein daran stoßen.
Für Spontannutzer eine durchaus elegante, unauffällige und komfortable Variante: Die schwenkbare AHK lässt sich in Sekundenschnelle unter der Stoßstange hervordrehen und ist sofort einsatzbereit. Bei den Vorteilen einer schwenkbaren AHK sind neben der Ästhetik insbesondere die Bedienfreundlichkeit und auch der Diebstahlschutz hervorzuheben. Deshalb sind sie mittlerweile die Standardausrüstung bei den meisten Kfz-Premiumherstellern. Allerdings lässt sich diese Art der Anhängerkupplungen nicht unter jede Stoßstange eindrehen und das System ist somit nicht für jedes Fahrzeug als Nachrüstung verfügbar. Leider lassen sich die Hersteller die vielen Vorteile dieser Bauart auch gut bezahlen.
Stützlast
Als Stützlast bezeichnet man die vertikale, von oben nach unten wirkende Kraft auf den Kugelkopf der AHK.
Anhängelast
Hierbei handelt es sich um die erlaubte Last der Masse, die an das Zugfahrzeug angehängt werden darf. Vor dem Einsatz ist zu prüfen, ob Last und AHK zueinander und zum Fahrzeug passen.
D-Wert
Jede Anhängerkupplung hat einen eigenen D-Wert. Zusammen mit dem Gewicht von Fahrzeug und Anhänger ergibt sich daraus die erlaubte Anhängelast. Der D-Wert spielt vor allem bei Lkws eine Rolle. Bei normalen Pkws wird die erlaubte Höchstlast normalerweise nicht erreicht.
Typenschild
Eine Anhängerkupplung muss zugelassen sein. Diese Zulassung ist auf dem jeweiligen Typenschild der Anhängerkupplung angegeben.
In der Land- und Forstwirtschaft oder Lkw-Transportlogistik gibt es außerdem sehr stabile Varianten wie die Bolzen-, Maul- oder Sattelkupplung, die im Pkw-Bereich keine Anwendung finden und hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
Rein technisch betrachtet ist es möglich, an jedem Fahrzeug eine Anhängerkupplung zu montieren. Die meisten Autos dürfen einen Anhänger ziehen – Ausnahmen können Sport- oder Elektrofahrzeuge oder auch speziell umgebaute Pkw sein, die mit anders geformten Body-Kits bzw. insbesondere Heckstoßstangen ausgestattet worden sind und hier eine Anhängerkupplung bauartbedingt keinen Platz findet. Ob ein Auto einen Anhänger ziehen darf, steht in den Fahrzeugpapieren: In einem älteren Fahrzeugschein findet man die Angaben unter den Punkten 28 und 29. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I stehen die Angaben in den Feldern 0.1 und 0.2. Wenn in diesen Feldern lediglich ein Strich aufgeführt ist, darf das Fahrzeug keinen Anhänger ziehen.
Die Kosten für die Nachrüstung setzen sich aus zwei Posten zusammen: den reinen Anschaffungskosten für die Anhängerkupplung und den Kosten für den Elektrosatz. Wer die AHK nicht selbst anbauen kann oder will, muss noch die Arbeitskosten dazurechnen.
Die Anhängerkupplung selbst
Starre AHK-Systeme beginnen oftmals schon deutlich unter 100 € und sind damit am günstigsten.
Abnehmbare Anhängerkupplungen sind konstruktionsbedingt etwas anspruchsvoller und liegen preislich zwischen 250 und 450 €.
Die schwenkbare Variante wird oft schon seitens der Automobilhersteller angeboten. Sie beginnen bei ca. 500 € ohne Montagekosten, können aber auch deutlich mehr kosten. Dafür bieten sie den meisten Komfort in der Handhabung.
Grundsätzlich gilt, dass man beim Nachrüsten einer AHK darauf achten sollte, immer Produkte in Erstausrüsterqualität zu verbauen.
Der Elektrosatz
Zu einer Anhängerkupplung gehört außerdem noch der passende Elektrosatz. Elektrosätze dienen der Stromversorgung des Anhängers (zum Beispiel der Lichtanlage) und es gibt sie in 7- oder 13-poligen Ausführungen (Letztere ist der aktuelle und sicherste Standard in der Automobilbranche). Preislich findet man sie in einem Segment zwischen 20 und 200 € und man unterscheidet zwischen den universellen und den spezifischen Modellen. Die Montage spezifischer Modelle ist weniger aufwändig, weil die Kompaktstecker und Kabellängen genau auf das jeweilige Fahrzeugmodell abgestimmt sind.
Die Montagekosten
Der physische Anbau einer AHK ist meist innerhalb von zwei bis fünf Stunden erledigt. Muss der E-Satz jedoch bis nach vorn zum Sicherungskasten gelegt werden, kann es auch länger dauern. Lässt man die Anhängerkupplung in einer Werkstatt nachrüsten, sollte man je nach AHK-Modell mit 140 bis 350 € zzgl. der Werkstattkosten rechnen. Geübte Hobbyschrauber können die Nachrüstung auch selbst übernehmen, aber wenn etwas geschweißt werden muss, solltet Ihr das Profis lassen.
Manchmal kommt noch die Freischaltung der AHK in der Bordelektronik hinzu, bei der das Fahrzeug die AHK bzw. den angeschlossenen Anhänger selbstständig erkennt und beim Zurücksetzen mit Anhänger das PDC (elektronische Einparkhilfe/Park Distance Control) und die dazugehörige Akustik abschaltet. Auch das ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) muss durch die Fachwerkstatt geprüft werden. Die Softwareanpassung stellt sicher, dass auch der Anhänger stabilisiert wird. Dieses Freischalten liegt je nach Hersteller zwischen 70 und 120 €.
Bei manchen Autoherstellern können noch Kosten für sogenannte Versteifungsstreben anfallen, falls diese im Kofferraumbereich noch nicht vormontiert sind. Es sind meist geringe Kosten von 30 bis 50 € pro Fahrzeug (inklusive Befestigungsmaterial).
Wenn Ihr bei Eurem Fahrzeug nachträglich eine moderne Anhängerkupplung nachrüstet, müsst Ihr diese in der Regel dank der europaweiten EU-Zulassung nicht mehr eintragen lassen. Nur wenn diese Zulassung nicht vorhanden ist, muss man die AHK bei einer der bekannten Prüfstellen vorführen und sich den regelkonformen Einbau bestätigen lassen.
Die AHK darf das Kennzeichen nicht verdecken. Ist Dein Kennzeichen in der Stoßstange verbaut und würde vom Kugelkopf der Anhängerkupplung verdeckt, dann darf keine starre AHK verbaut werden, weil man deren Kugelkopf nicht einfach abmontieren kann.
Je nach Modell muss man mit Kosten zwischen 140 und 350 € rechnen.
Ja, aber es ist technisches Know-how notwendig.
Bei der Anhängelast handelt es sich um die erlaubte Last der Masse, die an das Zugfahrzeug angehängt werden darf. In älteren Fahrzeugscheiben unter den Punkt 28 und 29, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I in den Feldern 0.1 und 0.2.
Nein, in der Regel muss die Anhängerkupplung nicht eingetragen werden.
Bei Anhängern, die nach dem 10.07.2011 hergestellt wurden, sind Rückfahrleuchte und Nebelschlussleuchte Pflicht. Daher muss hier zwingend ein 13-poliger E-Satz verwendet werden. Ansonsten gilt, dass nur dann ein 7-poliger E-Satz verwendet werden darf, wenn die Beleuchtungsanlage des Pkw vollständig sichtbar ist und nicht durch den Anhänger verdeckt wird.
Haftungsausschluss:
DAPARTO haftet nicht für Verluste, Verletzungen, Schäden am Eigentum, die während des Reparatur- oder Ersatzprozesses durch eine fehlerhafte Anwendung oder eine Fehlinterpretation der bereitgestellten Informationen auftreten. Die Informationen dienen nur zur Information und können einen Spezialisten nicht ersetzen. DAPARTO haftet nicht für die falsche oder gefährliche Verwendung von Geräten, Werkzeugen und Ersatzteilen. DAPARTO empfiehlt bei allen Reparaturen stets vorsichtig zu arbeiten und alle Sicherheitsregeln zu beachten.