Auto verkaufen: 5 Tipps für einen guten Preis

Wer seinen Gebrauchtwagen verkaufen will, kann bereits mit kleinen Ausbesserungen und Reparaturen den Verkaufspreis deutlich erhöhen. Wir geben Euch einen Überblick über Maßnahmen zur Pflege, Erneuerung von Verschleißteilen, zur gründlichen Reinigung, zur Präsentation auf Gebrauchtwagenportalen sowie Tipps für die Besichtigung und die Probefahrt. 

Privatverkauf bringt besseren Preis

Jedes Jahr werden Millionen von Gebrauchtwagen verkauft. Wer den Verkauf möglichst einfach und schnell haben will, geht zum Autohändler. Der zahlt zwar meistens weniger als ein privater Käufer, kümmert sich dafür aber auch um alles und haftet beim Wiederverkauf für Mängel. Verkauft man sein Auto privat, hat man mehr Mühe, erzielt meistens aber auch einen höheren Preis. In beiden Fällen lässt sich der Verkaufspreis durch kleine bis mittlere Ausbesserungen und Reparaturen deutlich steigern. Wer unsicher ist, wie viel er für seinen Gebrauchtwagen noch verlangen kann, hat zwei Möglichkeiten:

  • Gebrauchtwagenportale wie z. B. mobile​.de oder autoscout24​.de bieten oft Preisrechner an, die basierend auf ein paar Eckdaten einen groben Rahmen für den zu erwartenden Preis ausgeben. Für “echte” Daten kann man die Portale auch nach Fahrzeugen durchsuchen, die dem eigenen in Alter, Ausstattung und Allgemeinzustand ähneln. Steht das Inserat lange Zeit unverändert auf dem Portal, könnte das darauf hinweisen, dass der Preis zu hoch ist (aber auch, dass Mängel verschwiegen wurden, die erst bei der Besichtigung auffielen). Sind die Inserate nur kurz online, war der Preis möglicherweise eher niedrig. 
  • Alternativ kann man sein Auto professionell schätzen lassen, beispielsweise von ADAC oder Dekra. Die Fahrzeugbewertung ist allerdings mit Kosten verbunden.

Im Folgenden erfahrt Ihr, wie Ihr mit relativ geringem Aufwand den Preis für Euren Gebrauchten deutlich steigern könnt, egal, ob mit oder ohne Schraubererfahrung.

Wie hole ich möglichst viel Geld heraus?

Tipp 1: Gute Pflege

Motorraum eines Autos wird geprüft

Für ein gut gepflegtes Fahrzeug kann man einen deutlich höheren Preis verlangen als für einen Wagen, der seit Jahren keine Waschanlage mehr von innen gesehen hat und nur mit Ach und Krach durch den TÜV kommt. Eine regelmäßige Inspektion einmal im Jahr und ein entsprechend gepflegtes Scheckheft können einen etwas höheren Preis rechtfertigen. Übrigens: Im Do-it-yourself-Verfahren ist die Inspektion oft deutlich günstiger. Hier geben wir euch dazu Tipps.

Ist die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung schon länger her, kann es sich lohnen, auch die vor dem Verkauf noch zu erneuern. Und auch wenn man damit durch den TÜV gekommen ist, sollten die Reifen nicht stark abgefahren sein. Auch wenn der Gesetzgeber eine Mindesprofiltiefe von 1,6 mm vorschreibt, sollten die Reifen noch mind. 3 mm Profiltiefe besitzen. Die Reifen sollten auch nicht zu alt sein. Anhand der DOT-Nummer auf der Reifenflanke kann man das Alter ablesen. Reifen sollten nach Expertenmeinung nicht älter als 6 Jahre sein, eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht.

Wer sein Auto regelmäßig von Staub und Schmutz reinigt, reduziert die Gefahr für Lackschäden durch auffliegende Partikel. Kleine Lackschäden lassen sich zur Not mit einem Lackstift ausbessern. Auch bei den Scheibenwischern sollte man darauf achten, dass sie nicht über Schmutz wischen und so auf Dauer die Scheibe zerkratzen. Auch Rost sollte möglichst zeitnah entfernt werden, da er sich mit der Zeit ausbreitet und die Substanz angreift. 

Nichtraucherfahrzeuge lassen sich besser verkaufen als Raucherfahrzeuge. Wird im Auto geraucht, setzt sich der Zigarettenqualm in jedem Winkel und in den Polstern fest. Es gibt zwar Möglichkeiten zur Reinigung (z. B. eine Ozonbehandlung), aber die können leicht 100 € oder mehr kosten.

Als i‑Tüpfelchen obendrauf kann man dafür sorgen, dass Reserverad, Warndreieck und Verbandskasten (vollständig und nicht abgelaufen) vorhanden und in einem guten Zustand sind.

Zusammengefasst:

  • Regelmäßige Inspektion (gepflegtes Scheckheft!)
  • Neuer TÜV und neue Abgasuntersuchung
  • Reifenprofiltiefe von mind. 3 mm
  • Regelmäßige Reinigung und Rostentfernung
  • Kleine Lackschäden ausbessern
  • Nicht im Fahrzeug rauchen
  • Reserverad, Warndreieck und Verbandskasten vorhanden

Tipp 2: Alle Funktionen checken, Verschleißteile erneuern

Motoröl nachfüllen

Damit der Kaufinteressent möglichst wenig Grund zur Beanstandung und dafür, den Preis zu drücken, hat, sollte man vor dem Besichtigungstermin alle Funktionen checken und ggf. Verschleißteile erneuern:

  • Beleuchtungsanlage prüfen und defekte Glühlampen ersetzen
  • Luftfilter und Innenraumfilter wechseln
  • Unterbodenschutz ausbessern
  • Motorölstand prüfen, ggf. auffüllen
  • Kühlwasser prüfen, ggf. auffüllen
  • Scheibenwaschwasser prüfen, ggf. auffüllen
  • Sichtkontrolle Wischerblätter, ggf. erneuern

Maßnahmen für Laien und Profis:

Glühbirne wechseln

Luftfilter im Auto selber wechseln

Unterbodenschutz beim Auto: sinnvoll und notwendig

Kaufberatung: Welches Öl braucht mein Auto?

Kaufberatung: Welche Scheibenwischer brauche ich?




Erfahrene Schrauber, die auch nicht offensichtlichen Fehlern im Fahrzeug auf den Grund gehen können, können noch weitere Teile prüfen und bei Bedarf erneuern: Bremsen und Bremsflüssigkeitsstand, Zahnriemen, Stoßdämpfer, Auspuff, Zündkerzen. Abgefahrene Reifen (nicht Räder) sollten ersetzt werden. Mehr dazu:

Bremsen: Bremsscheiben wechseln, Bremsbelag wechseln, Kaufberatung für Bremsscheiben und Bremsbeläge, Kaufberatung für Bremsflüssigkeit

Auspuff: Endschalldämpfer wechseln, Auspuff abdichten

Andere Bereiche: Zahnriemen wechseln, Stoßdämpfer defekt (mit Anleitung zum Wechsel), Zündkerzen wechseln

Tipp 3: Das Fahrzeug gründlich reinigen

Seitentür eines Autos wird gereinigt

Das Auge kauft mit – auch beim Gebrauchtwagenkauf. Vor der Fotosession fürs Inserat, spätestens vor dem Besichtigungstermin steht eine gründliche innere und äußere Reinigung des Fahrzeugs an, inkl. Polster, Oberflächen und Fensterscheiben. Private Gegenstände und Müll haben in einem zum Verkauf stehenden Wagen ebenfalls nichts zu suchen. Möchte man einen glänzenden Eindruck bei den Interessenten hinterlassen, trägt man am Ende Glanzspray auf die Reifen und den Motor auf. Im Einzelnen:

  • Auto in die Waschanlage
  • Auto und Fußmatten aussaugen bzw. ausklopfen
  • Armaturenbrett gründlich reinigen, besonders Lüftungsgitter (Tipp: Ohrenstäbchen)
  • Plastikflächen im Innenraum gründlich reinigen
  • Fensterscheiben nach der Autowäsche auch von innen reinigen. Scheibe etwas absenken und auch die vom Türrahmen verdeckten Bereiche reinigen
  • Auto entmüllen und für guten Geruch sorgen
  • Nach der Autowäsche Reifen mit Reifenglanzspray einsprühen
  • Motorwäsche und anschließend Motorglanzspray auftragen

Tipp 4: Eine gute und ehrliche Präsentation

Wer sein Auto weder an einen Händler noch an einen Bekannten verkauft, wird das Fahrzeug wahrscheinlich auf einem Onlineportal inserieren. Um einen möglichst guten Preis zu erzielen, sind ein paar Dinge beim Inserat zu beachten.

Fotos und Videos nur bei gutem Wetter machen

Vor der Fotosession sollte das Auto innen und außen gründlich gereinigt werden (s. o.). Die Fotos sollten im Freien und bei gutem Wetter gemacht werden. Es sollten möglichst wenige Schatten oder Spiegelungen auf dem Fahrzeug zu sehen sein, weil sie auf dem Bild leicht wie Beschädigungen aussehen können. Wenn es das Portal erlaubt, kann auch ein Video vom Fahrzeug aufgenommen werden.

Ehrliche Auskunft über vorhandene Mängel

Kleine Schönheitsmängel wie Kratzer lassen sich oft mit einfachen Mitteln beseitigen. Echte Mängel sollte man aber bereits im Inserat klar kommunizieren und dokumentieren. Wer gravierende Mängel absichtlich verschweigt, kann auch nach dem Verkauf des Gebrauchten noch belangt werden.

Realistischen Preis nennen

Wer gut recherchiert hat, kann einen angemessenen Preis für sein Fahrzeug nennen. Darin sollte bereits ein gewisser Puffer enthalten sein, damit beide Parteien noch Verhandlungsspielraum haben. Fallen bei der Besichtigung oder bei der Probefahrt tatsächlich noch Mängel auf, ist es gut, wenn man ohne ein schlechtes Gefühl beim Preis ein bisschen runtergehen kann. Andererseits gibt es natürlich auch Aspekte, die den Wert des Gebrauchtwagens steigern. Wurde der TÜV erst kürzlich erneuert? Das ist ein Grund für einen höheren Preis, immerhin spart sich der Käufer einen baldigen HU-Termin und die Kosten dafür. Wurden kürzlich die Bremsen erneuert? Das ist ebenfalls ein gutes Argument für einen höheren Preis, selbst wenn die neuen Bremsscheiben keine Premiumqualität haben. Aber Achtung: Übertreibt man es mit seinen Preisvorstellungen, könnte man potentielle Käufer abschrecken.

Tipp 5: Preisuntergrenze überlegen und dabei bleiben

Es ist sinnvoll, sich schon vor den Verkaufsverhandlungen zu überlegen, welchen Preis man mindestens für sein Fahrzeug haben möchte, und daran festzuhalten, damit man sich im Eifer des Gefechts nicht durch einen redegewandten Kaufinteressenten zu stark runterhandeln lässt. Selbstverständlich sollte man die eigene Untergrenze dem Interessenten gegenüber nicht gleich hinausposaunen, weil er sonst ja keinen Grund mehr hat, mehr als genau so viel zu zahlen. Hat man bei der Verhandlung das Gefühl, dass der Interessent das Auto schlechtredet oder kleine Mängel überbewertet, kann man die Verhandlung auch beenden. Durch die Einladung zur Besichtigung und durch die Probefahrt verpflichtet man sich nicht zum Verkauf!

Was ist bei Besichtigung und Probefahrt zu beachten?

Für den Besichtigungstermin sollten folgende Unterlagen bereitliegen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Wichtig: Erst aus der Hand geben, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
  • Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (TÜV) und der Abgasuntersuchung
  • Scheckheft (auch genannt Serviceheft, Wartungsheft)
  • Rechnungen für Wartungen und Reparaturen
  • Alle Autoschlüssel
  • Handbuch
  • Kaufvertrag
Was ist beim Kaufvertrag zu beachten?

Den Kaufvertrag gibt es in zweifacher Ausführung, einer bleibt beim Verkäufer. Im Vertrag sollten neben den exakten Fahrzeugdaten auch sämtliche Mängel aufgelistet sein, damit nicht im Nachhinein “plötzlich” Probleme auftreten, deretwegen der Preis im Nachhinein gedrückt werden kann oder der Käufer sogar vom Kauf zurücktritt. Außerdem sollte die Sachmängelhaftung beim Privatverkauf ausgeschlossen werden. Aber: Wer wissentlich gravierende Mängel verschweigt, kann dafür später trotzdem belangt werden. 

Wichtig: Vor der Probefahrt sollte man sich den Führerschein des Interessenten zeigen lassen. Außerdem sollten Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbaren, wer im Falle eines Unfalls während der Probefahrt was bezahlt.

Der Fahrzeugbrief sollte nie unbeaufsichtigt im Fahrzeug liegen, beim Besichtigungstermin schon gar nicht, denn schlimme Finger könnten sich mit Auto und Fahrzeugbrief einfach aus dem Staub machen. Der Fahrzeugbrief sollte erst dann den Besitzer wechseln, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Überdies sollte man auch bei der Probefahrt dabei sein, um sicherzugehen, dass das Fahrzeug auch wieder zurückkommt. 

Bei der Preisverhandlung sollte man seine selbst gesetzte Untergrenze im Blick zu behalten und sich nicht durch einen redegewandten Interessenten verunsichern lassen, der das Auto schlechtreden will. Vielleicht passt es beim nächsten Interessenten ja besser. Es kann nützlich sein, wenn ein Freund oder Nachbar beim Besichtigungstermin dabei ist, damit man im Zweifelsfall einen Zeugen hat, der bestätigen kann, dass alle wichtigen Mängel besprochen wurden, und der aufpasst, dass man sich nicht von einem redegewandten Käufer auf einen zu niedrigen Preis runterhandeln lässt. Außerdem kann dieser Dritte aufpassen, dass bei der Besichtigung des Wagens keine Schäden entstehen (Manipulation!), die den Preis weiter senken. 

Ist man sich einig geworden, wechseln Geld und Fahrzeug den Besitzer. Beim Gebrauchtwagenkauf ist nach wie vor Barzahlung üblich. So kann man sicher sein, dass der Preis auch tatsächlich bezahlt wird.

Zusammengefasst:

  • Alle wichtigen Dokumente bereitlegen
  • Führerschein zeigen lassen
  • Schriftlich vereinbaren, wer im Falle eines Schadens haftet
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht aus der Hand geben, solange der Kaufpreis nicht voll bezahlt ist
  • An der Probefahrt teilnehmen
  • Vorher eine Preisuntergrenze überlegen und sich nicht verunsichern lassen
  • Freund oder Nachbarn als Zeugen dabei haben
  • Auf Manipulationsversuche achten
  • Barzahlung verlangen

Was nach dem Verkauf noch zu tun ist

Wenn man sich einig geworden ist, muss das Auto noch auf den neuen Besitzer umgemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das der Käufer. Erst wenn die Ummeldung erfolgt ist, zahlt der Vorbesitzer keine Kfz-Steuer mehr. Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe bereits abgemeldet, benötigt der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen oder muss das Auto per Anhänger abtransportieren. Auch die Kfz-Versicherung muss über den Verkauf informiert werden.

FAQ

Wie erziele ich einen möglichst guten Preis für meinen Gebrauchtwagen?

Gepflegte, saubere Fahrzeuge mit neuen Verschleißteilen und neuem TÜV lassen sich für einen höheren Preis verkaufen. Das Inserat sollte den Gebrauchten in einem guten Licht präsentieren, relevante Mängel jedoch keinesfalls verschweigen.

Preisvergleich für Autoersatzteile »
Tipps zur Autopflege »
Diese Verschleißteile sollte man wechseln »
Tipps für die Präsentation »

Was ist besser: Gebrauchtwagenverkauf über Händler oder Privatverkauf?

Es kommt darauf an. Der Verkauf über einen Autohändler geht schneller über die Bühne und bedeutet wenig Aufwand für den Verkäufer. Sollte es später zu einem Schaden kommen, haftet im Zweifel der Händler. Da sich der Händler seine Arbeit und die Haftung bezahlen lässt, ist ein Privatverkauf oft lukrativer für den Verkäufer, aber eben auch aufwändiger und u. U. langwieriger.

So steigerst Du den Preis für Deinen Gebrauchten »

Muss ich als Verkäufer den Gebrauchtwagen abmelden?

Üblicherweise meldet der Käufer den Wagen auf sich um. Das sollte bald nach dem Kauf geschehen, da man ansonsten weiterhin Kfz-Steuer bezahlt. Wichtig ist es auch, dass man seine Versicherung frühzeitig über den Verkauf des Fahrzeugs informiert.

Bildquellen: Mr.Exen/Shutterstock.com, Space_Cat/Shutterstock.com, Freedomz/Shutterstock.com


Haftungsausschluss:

DAPARTO haftet nicht für Verluste, Verletzungen, Schäden am Eigentum, die während des Reparatur- oder Ersatzprozesses durch eine fehlerhafte Anwendung oder eine Fehlinterpretation der bereitgestellten Informationen auftreten. Die Informationen dienen nur zur Information und können einen Spezialisten nicht ersetzen. DAPARTO haftet nicht für die falsche oder gefährliche Verwendung von Geräten, Werkzeugen und Ersatzteilen. DAPARTO empfiehlt bei allen Reparaturen stets vorsichtig zu arbeiten und alle Sicherheitsregeln zu beachten.

4.9÷5 – (21 votes)