Fahrgemeinschaften für Kinder: Gemeinsam unterwegs mit dem Fahrrad oder Auto

Fahrgemeinschaft zur Schule: Schulkind wird von der Fahrgemeinschaft abgeholt.

Fahrgemeinschaften sind für viele Eltern ein beliebtes Mittel, um die Fahrt zur Schule für ihre Kinder zu organisieren. Sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten helfen Fahrgemeinschaften den Kindern dabei, gemeinsam den Schulweg zu bewältigen. Doch worauf muss man bei einer Fahrgemeinschaft mit dem Auto oder dem Fahrrad eigentlich achten? Wer haftet im Falle eines Unfalls? In diesem Artikel informieren wir umfassend zum Thema Fahrgemeinschaft und geben Tipps zur Organisation.

Gründe für Fahrgemeinschaften

Viele Familien in ländlichen Gebieten stehen vor der Herausforderung, dass die nächstgelegene Schule für ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu weit entfernt liegt. Sind auch die Anbindungen an Bus und Bahn nicht genügend gegeben, müssen die meisten Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Hier kommt ihnen die Fahrgemeinschaft mit dem Auto zugute: Die Eltern können die einzelnen Schulfahrten aufteilen und sich so gegenseitig entlasten. Hinzu kommt, dass die gemeinsame Fahrt in einem Auto umweltfreundlicher und günstiger ist.

Fahrgemeinschaft mit dem Fahrrad: Schulkinder fahren gemeinsam mit dem Rad zur Schule.

Fahrgemeinschaften mit dem Fahrrad haben für Dein Kind den Vorteil, dass es Teil einer Gruppe und nicht allein im Straßenverkehr unterwegs ist. Fahren zum Beispiel ältere Kinder mit, kann sich Dein Kind an ihnen orientieren und fühlt sich gleich sicherer. Zudem stärkt Dein Kind bei Fahrgemeinschaften seine Sozialkompetenz und kann neue Freundschaften schließen.

Bei einer Fahrgemeinschaft mit dem Auto ist es empfehlenswert, die Kinder 300 bis 500 Meter vor der Schule aussteigen zu lassen. So kannst Du als Autofahrer die Schulen dabei unterstützen, das Verkehrschaos vor den Schulen zu verringern.

Tipps zur Organisation von Fahrgemeinschaften mit dem Auto

Wenn Du auf der Suche nach einer Fahrgemeinschaft mit dem Auto bist, kannst Du Dich zum Beispiel in der Kita oder Schule Deines Kindes erkundigen. Es gibt noch keine Fahrgemeinschaft? Dann könntest Du einen Zettel am Schwarzen Brett aushängen. Alternativ ist es ratsam, sich in der Nachbarschaft umzuhören oder befreundete Eltern zu fragen. Manche Ortschaften informieren auch auf ihrer Website über Angebote zu verschiedenen Fahrgemeinschaften.

Hast Du Dich einer Fahrgemeinschaft mit dem Auto angeschlossen, müssen alle anstehenden Fahrten in der Woche gut geplant sein. Damit jeder Elternteil über seine Fahrzeiten Bescheid weiß, können zum Beispiel Organisationsapps wie TimeTree oder Looping zur Planung benutzt werden. Mit diesen kostenlosen Apps können die Teilnehmer der Fahrgemeinschaft einen gemeinsamen Kalender teilen, Termine planen und ihre Fahrzeiten verwalten.

Weitere Tipps für eine erfolgreiche Fahrgemeinschaft:

  • Grundsätzlich ist eine gute Kommunikation unter den Teilnehmern der Fahrgemeinschaft eine wichtige Voraussetzung. Wer springt zum Beispiel im Falle von Krankheit ein? Was passiert, wenn es ein Elternteil nicht rechtzeitig zur Schule schafft? Wenn Ihr im engen Austausch seid, könnt Ihr rechtzeitig reagieren.
  • Damit Du als Autofahrer der Fahrgemeinschaft keinen Zeitdruck bekommst, empfehlen wir Dir, genügend Pufferzeit einzukalkulieren.
  • Vereinbart im Vorhinein, ob die Mitfahrer an einem festen Treffpunkt oder einzeln zuhause abholt werden. So könnt Ihr Verspätungen oder Missverständnisse vermeiden.
  • Klärt untereinander ab, welches Auto für die Fahrgemeinschaft genutzt wird und wie die Kosten aufgeteilt werden. Eine mögliche Überlegung wäre, dass jeder Elternteil eine Woche den Fahrdienst im eigenen Auto übernimmt.
  • Versichere Deinem Kind, dass es dem anderen Autofahrer vertrauen kann. So ist es z. B. wichtig, dass Dein Kind während der Autofahrt auf den Fahrer hört, sich ruhig verhält und anschnallt.

Rechtlicher Rahmen von Fahrgemeinschaften

Auch bei einer Fahrgemeinschaft kann es zu Zwischenfällen im Straßenverkehr kommen. Damit Du genau weißt, wie Du Dich bei einer Fahrgemeinschaft richtig absicherst, haben wir Dir alle wichtigen Informationen zum Thema Haftung zusammengefasst.

Haftung beim Unfall: Wer haftet in einer Fahrgemeinschaft?

Wird das Auto einer Fahrgemeinschaft in einen Unfall verwickelt, ist die erste Frage: Wer trägt die Schuld an dem Unfall? Wurde der Fahrer der Fahrgemeinschaft unverschuldet in den Unfall verwickelt, greift hier die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Dabei übernimmt sie Sach- sowie Personenschäden der Unfallopfer. 

Ist jedoch der Autofahrer der Fahrgemeinschaft selbst der Unfallverursacher, tritt seine eigene Haftpflichtversicherung in Kraft: Bis zur gesetzlichen Mindestdeckung kommt sie für Personen- und Sachschäden der Mitfahrer auf. Der Autofahrer selbst ist jedoch als Unfallverursacher nicht in der Kfz-Haftpflicht versichert und muss einen Teil der Kosten tragen.

Möchtest Du Dich und Dein Kind als Teil einer Fahrgemeinschaft besser absichern, hast Du zum Beispiel die Möglichkeit, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese übernimmt im Falle eines Unfalls wichtige Leistungen – egal wie es zu dem Unfall gekommen ist.

Zusätzlich kann es hilfreich sein, wenn von der Fahrgemeinschaft eine vertragliche Haftungsbeschränkung des Fahrers gegenüber den Mitfahrern aufgesetzt wird. Dadurch kannst Du Dich als Autofahrer vor Ansprüchen der Mitfahrer im Falle eines Unfalls absichern (zum Beispiel Schmerzensgeld). Bedenke allerdings, dass die Haftungsbeschränkung nicht gilt, wenn Du Deine Pflichten als Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hast. Das wäre beispielsweise, wenn Dein Auto nicht verkehrssicher ist.

Aufsichtspflicht bei Fahrgemeinschaften

Sobald Autofahrer andere Kinder in ihrem Auto mitnehmen, übernehmen sie automatisch die Aufsichtspflicht. Im Falle eines Unfalls ist deshalb eine private Haftpflichtversicherung ratsam, die Personenschäden beim Transport von fremden Kindern abdeckt, auch wenn die Aufsichtspflicht leicht oder grob fahrlässig verletzt wurde.

Eine wichtige Frage der Versicherung im Falle eines Unfalls lautet, ob die Mitfahrer vorschriftsmäßig gesichert waren. In unserem Artikel Kindersicherheit im Auto erfährst Du, worauf Du beim Transport von Kindern achten musst.

Haftung bei Fahrgemeinschaften mit dem Fahrrad

Laut § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Kinder unter sieben Jahren nicht für Schäden, die sie Dritten zufügen. Erst ab 10 Jahren sind sie für Schäden bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug oder Ähnlichem verantwortlich.

Bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto ist somit das Alter des Kindes für die Haftung entscheidend. Verursacht ein über 10-jähriges Kind auf dem Fahrrad einen Unfall, muss somit automatisch die Haftpflichtversicherung der Eltern für Personen- und Sachschäden des Unfallopfers aufkommen. Ist das Kind hingegen selbst das Unfallopfer, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers die Schäden und Verletzungen des Kindes.

Kollidiert ein Kind als Fahrradfahrer mit einem Fußgänger, ist die Frage der Haftung schwieriger zu beantworten und muss von Fall zu Fall geklärt werden. Unter anderem ist von Bedeutung, wie sich Radfahrer und Fußgänger verhalten haben: War jemand abgelenkt? Wie schnell war der Fahrradfahrer unterwegs? Und wo sind sie zusammengestoßen? Auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen beispielsweise haben Fahrradfahrer eine höhere Sorgfaltspflicht gegenüber Fußgängern, sodass sie oftmals eine Mitschuld am Unfall zugesprochen bekommen. 

Fahrgemeinschaft Absicherung: Autofahrerin beugt sich über verletztes Mädchen auf der Straße.

Fazit: Fahrgemeinschaften für Kinder: Gemeinsam sicher den Schulweg meistern

Fahrgemeinschaften mit dem Auto bieten für Eltern und Kinder eine gute Lösung, Distanzen zu bewältigen. Sie sind nicht nur umweltfreundlich und günstiger, sondern entlasten Eltern auch neben dem Beruf. Auch Kinder profitieren von Fahrgemeinschaften: Sie lernen mehr Sozialkompetenz, können neue Freundschaften schließen und werden als Fahrradfahrer sicher im Straßenverkehr. Damit eine Fahrgemeinschaft mit dem Auto oder Fahrrad funktioniert, sind eine gute Planung, Absprachen und Transparenz besonders wichtig. Bei der Frage der Haftung ist das Alter des Kindes entscheidend und eine gute Haftpflichtversicherung grundlegend. Diese kommt im Falle eines Unfalls für Personen- und Sachschäden der Unfallopfer auf. Möchtest Du Dich bei einer Fahrgemeinschaft noch mehr absichern, könnt Ihr auch eine Haftungsbeschränkung des Fahrers aufsetzen.

Quellen:

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Bildquellen:

iStock​.com/​r​e​e​m​i​xer

iStock​.com/​L​e​M​a​nna

iStock.com/D‑Keine

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