Förderung beim Kfz-Erwerb mit Behinderung

Einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen zu kaufen, bedeutet für die meisten Menschen einen hohen finanziellen Aufwand. Auf Menschen mit Behinderung kommen durch behindertengerechte Umbauten und zusätzliche Hilfen allerdings noch weitere, oft sehr hohe Kosten zu. Diese Kosten müssen Betroffene jedoch selten komplett allein tragen. Verschiedene Kostenträger stehen Menschen mit einer Behinderung unterstützend zur Seite und auch einige Fahrzeughersteller kommen Betroffenen preislich entgegen. Dieser Artikel klärt über verschiedene Finanzierungsmodelle auf und erläutert, welche Voraussetzungen jeweils erfüllt werden müssen.
Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
Für die gesetzliche Regelung von Zuschüssen für die Finanzierung von Führerschein, Gutachten und einem behindertengerechten Fahrzeug ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) zuständig. Die KfzHV dient der beruflichen Rehabilitation und wird für Sozialversicherte durch den jeweiligen Kostenträger finanziert. Dieser ist je nach Alter und Art sowie Dauer der beruflichen Beschäftigung entweder die Agentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.

Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für die Bezuschussung des Autokaufs durch die KfzHV ist zunächst die Berufstätigkeit des Antragstellers. Der Antragsteller muss mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrdiensten muss ausgeschlossen sein. Auch wenn der Antragsteller zu Hause arbeitet und das Auto benötigt, um Ware beim Auftraggeber abzuholen oder abzuliefern, ist eine Bezuschussung möglich. Es muss jedoch begründet werden, warum alternative Mobilitätsangebote nicht genutzt werden können. Der Betroffene muss das Fahrzeug zwar dauerhaft benötigen, um seiner Arbeit nachgehen zu können, er muss es jedoch nicht selbst führen können. Auch eine dritte Person kann dafür in Frage kommen, sofern gewährleistet ist, dass dies eine dauerhafte Lösung darstellt.
Behindertengerechter Umbau des Wagens
Auch die Kosten für die Nachrüstung des neuen Wagens können über die KfzHV bezuschusst werden. Die Fahrzeugumrüstung ist über §7 der KfzHV geregelt und sieht die komplette Kostenübernahme für Erwerb, Einbau und Instandhaltung von notwendigen technischen Hilfen im Fahrzeug vor. Darunter fallen auch Hilfen, die ein Dritter eventuell benötigt, um das Fahrzeug für den Antragsteller zu führen. Beim Erwerb und Einbau der Hilfsmittel sollte bedacht werden, ob und wie die Hilfen später wieder ausgebaut werden können. Auf diese Art und Weise kann das Auto später eventuell wieder verkauft werden bzw. auch von Menschen geführt werden, die keine technischen Hilfen benötigen.
Anforderungen an das Fahrzeug
Das anzuschaffende Fahrzeug muss in Bauart, Größe und Ausstattung bereits so weit wie möglich den Ansprüchen des Antragstellers entsprechen. Rollstuhlfahrer sollten beispielsweise auf die Höhe des Einstiegs, die Größe und Funktionsweise der Türen und ausreichend Stauraum achten. Ein entsprechender Aus- und Umbau des Wagens sollte demnach einfach möglich und nicht mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden sein.
Höhe der Förderung
Die Förderung des Autokaufs ist nach §5 der KfzHV geregelt und wird einkommensabhängig berechnet. Die maximale Bezuschussung beträgt 9.500 Euro. Falls die Art und der Grad der Behinderung des Antragstellers einen teureren Wagen erfordern, kann der Zuschuss in Einzelfällen auch höher ausfallen. Ansonsten müssen Kosten, die die maximale Bezuschussung für die jeweilige Einkommensklasse überschreiten, komplett vom Antragsteller getragen werden.
Auch eine Förderung für den Kauf eines Gebrauchtwagens ist möglich. Dabei muss der Wert des Wagens jedoch noch mindestens 50 Prozent des Neuwertes betragen.
Fahrzeugrabatte vom Hersteller
Einige Hersteller gewähren Menschen mit einer Behinderung Rabatte beim Autokauf. Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Die Vergünstigung bezieht sich dabei immer auf den Listenpreis eines Neuwagens und kann in der Regel nicht mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen kombiniert werden. Zusätzlich muss der erworbene Wagen meist auf die behinderte Person zugelassen werden.
Tipp: Falls Sie bereits ein Auto besitzen, kann es sich lohnen, dieses beim Autohändler in Zahlung zu geben. So können Sie den Preis Ihres Neuwagens eventuell noch senken.
Der Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. hat eine hilfreiche Tabelle mit Autoherstellern und dem jeweiligen Nachlass zusammengestellt:
Marke | Nachlass | Erforderliche Merkzeichen | Ansprechpartner |
---|---|---|---|
Audi | bis 15,0% | ohne Merkzeichen | Audi-Händler |
BMW | bis 15,0% | ohne Merkzeichen | BMW-Händler |
Citroën + DS | bis 21,0% | ohne Merkzeichen Zulassung auch auf Angehörige möglich |
BbAB e.V. |
Ford | kostenloses Automatikgetriebe |
Grad der Behinderung von mindestens 20 Prozent | Ford-Händler |
Honda | bis 16,0% | ohne Merkzeichen | Honda-Händler |
Mazda | bis 18,0% | ohne Merkzeichen | Mazda-Händler |
Mercedes-Benz außer alle AMG-Baumuster und EQC |
bis 15,0% | ohne Merkzeichen | Mercedes-Benz- Händler |
Mitsubishi | bis 18,0% | G, aG, H, Bl, Gl | Mitsubishi-Händler |
Nissan | bis 22,0% | ohne Merkzeichen Zulassung auch auf Angehörige möglich |
BbAB e.V. |
Opel | bis 20,0% | ohne Merkzeichen | Opel-Händler |
Peugeot | bis 23,0% | ohne Merkzeichen Zulassung auch auf Angehörige möglich |
BbAB e.V. |
Renault (Dacia : kein Nachlass) |
bis 21,5% | ohne Merkzeichen Zulassung auch auf Angehörige möglich |
BbAB e.V. |
Seat | bis 15,0% | ohne Merkzeichen | Seat-Händler |
Skoda | bis 15,0% | ohne Merkzeichen | Skoda-Händler |
Toyota | bis 15,0% | ohne Merkzeichen | Toyota-Händler |
Volkswagen | bis 15,0% | ohne Merkzeichen | Volkswagen-Händler |
Achtung: Der Behindertenrabatt ist rechtlich betrachtet lediglich eine Empfehlung an teilnehmende Händler. Kein Händler ist also verpflichtet, den Nachlass in der angegebenen Höhe zu gewähren. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Autohändler über eventuelle Rabatte. Auch Handeln kann sich hier lohnen!
Fahrzeugerwerb ohne Beruf
Die KfzHV sieht die Förderung des Autokaufs für Menschen vor, die sich dadurch besser ins Berufs- oder Ausbildungsleben integrieren können. Nicht berufstätige Menschen haben demnach keinen Anspruch auf eine Förderung durch die KfzHV. Dies betrifft unter anderem auch Kinder mit Behinderung, deren Eltern ein Auto benötigen, um dem Kind ein gewisses Maß an Mobilität zu ermöglichen. Eltern von Kindern mit Behinderung und nicht berufstätige Menschen können sich an das Integrationsamt oder spezielle Stiftungen wenden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Mobilität haben nicht berufstätige Menschen mit Behinderung nicht. In diesen Fällen müssen Betroffene die Kosten für den Autokauf selbst tragen. Hier ist es natürlich am sinnvollsten, den Betrag bei ausreichender Liquidität in voller Summe bar zu zahlen, um anstehende Zinsen zu vermeiden.

Alternativ können Sie auch einen Kredit bei Ihrer Bank aufnehmen und das Auto so sofort bezahlen. Der Kredit wird dann monatlich bei der Bank abbezahlt. Auch Autohäuser bieten ihren Käufern Ratenzahlungsmodelle an, bei denen die Käufer in der Regel selbst über Laufzeit, Höhe der Anzahlung und die Höhe der monatlichen Raten entscheiden können. Bei Ratenzahlungen greift für gewöhnlich der Herstellerrabatt für Menschen mit Behinderung.
Steuererleichterungen
Je nach Art und Grad der Behinderung erhalten Betroffene Kfz-steuerliche Vergünstigungen oder werden sogar komplett von der Kfz-Steuer befreit. Schwerbehinderte mit den Kennzeichen G (Gehbehinderung) oder Gl (Gehörlosigkeit) erhalten 50 Prozent Vergünstigung auf die Kfz-Steuer und Menschen mit den Kennzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (Hilflosigkeit) und Bl (Blindheit) sowie kriegsgeschädigte Menschen werden komplett von der Kfz-Steuer befreit.
Tipp: Ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent erhalten Sie und Ihre Familie Vergünstigungen auf die Mitgliedschaft beim ADAC. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des ADAC.
Fazit
Ein eigenes Auto bedeutet gerade für Menschen mit Behinderung eine große finanzielle Belastung. Um die berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen zu fördern und zu erleichtern, bezuschusst die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung den Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen für Menschen mit Behinderung. Je nach der Höhe des Einkommens ist eine Bezuschussung von bis zu 9.500 Euro möglich. Darüber hinaus bieten Autohändler und Banken Finanzierungsmodelle an, um den Wagen entweder sofort oder in Raten abzubezahlen. Der anschließende behindertengerechte Umbau des Fahrzeugs wird im Normalfall gänzlich von der KfzHV getragen, welche auch für die Instandhaltung und eventuelle Reparaturen aufkommt. Steuererleichterungen sind weitere finanzielle Unterstützungen, die den Autokauf für Menschen mit Behinderung erleichtern.
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