Nach dem Unfall – Werkstattwahl & Reparatur

Zwei Autos nach einem Zusammenstoß

Knapp 2,7 Millionen Mal kam es auf Deutschlands Straßen im letzten Jahr zu einem Verkehrsunfall.1 Das sind über 7000 Unfälle pro Tag. Kurze Unaufmerksamkeiten reichen aus, um einen Unfall zu verursachen: Auf Parkplätzen, am Stauende oder im dichten Stadtverkehr kommt es besonders häufig zu Zusammenstößen von Pkw. Sofern alle Beteiligten unverletzt sind und die Unfallstelle gesichert ist, wird in der Regel als nächstes der Schaden begutachtet. Dieser kann selbst bei kleineren Parkremplern teuer ausfallen. Wer für welchen Schaden aufkommen muss, wo dieser repariert werden kann und welche Reparaturen eventuell sogar selbst durchgeführt werden können, erläutert dieser Ratgeber.

Nach dem Unfall wird der Schaden begutachtet

Wer hat Schuld?

Kracht es im Straßenverkehr, kochen die Gemüter schnell mal hoch. Selbst ein kleiner Zusammenstoß kann teure Folgen haben, weswegen eine Haftpflichtversicherung für Autofahrer in Deutschland verpflichtend ist. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, welche vom Versicherten am gegnerischen Fahrzeug verursacht wurden. Dabei sind Schäden am eigenen Fahrzeug nicht abgedeckt. Da niemand auf hohen Reparaturkosten sitzenbleiben möchte, erschwert dieser Umstand nicht selten die Klärung der Schuldfrage. Es können jedoch einige Maßnahmen ergriffen werden, um die Klärung der Schuldfrage zu erleichtern.

Maßnahmen zur Klärung der Schuldfrage

  • Fotos machen
  • Fahrzeugstandorte markieren
  • Unfallbericht ausfüllen
  • Je nach Sachlage: Polizei kontaktieren

Welche Maßnahmen nach einem Unfall noch zu ergreifen sind und wie man sich korrekt verhält, erfahren Sie hier.

Versicherung kontaktieren: Wer zahlt was?

Kfz-Haftpflichtversicherung

Ist der erste Schock überwunden, gilt es, den Schaden bei der Versicherung zu melden. Geschädigte nehmen zu diesem Zweck Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen des Unfallgegners auf. Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung kommt diese für einen eventuellen Abtransport des Wagens, die Reparatur, ein Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparatur und weitere Schäden auf. Im Idealfall liegt ein ausgefüllter Unfallbericht vor, der an die zuständige Versicherung gesendet wird. Die Versicherung prüft diesen Bericht und gleicht ihn mit Fotos des Unfallortes sowie mit eventuellen Zeugenaussagen ab. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, kann die Versicherung einen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser erstellt ein Gutachten, welches die Höhe des Schadens angibt und eventuell den Schuldtragenden identifizieren kann.

Hinweis

Auch Geschädigte können und sollten einen Sachverständigen sowie einen Anwalt hinzuziehen. Auf diese Weise können Sie als Geschädigter sicherstellen, dass Ihr Schaden vollständig und korrekt reguliert wird. Die Kosten für Anwalt und Sachverständiger trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Folgende Leistungen sind im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Reparaturkosten
  • Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten
  • Anwaltskosten
  • Gutachterkosten
  • Kosten für Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden
  • Wertminderung
  • Schäden an Gebäuden und Verkehrszeichen
  • Personenschäden
  • und mehr…

All diese Leistungen beziehen sich auf den Unfallgegner des Versicherten. Versucht dieser jedoch Schäden geltend zu machen, die nicht beim aktuellen Unfall entstanden sind, oder verlangt überhöhte Zahlungen, fungiert die Kfz-Haftpflicht ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Teil- und Vollkasko-Versicherung

Der Fremdschaden ist reguliert, aber was ist mit dem eigenen Fahrzeug? Wer die Schuld am Unfall trägt, kann seinen Schaden nicht über die eigene Haftpflichtversicherung geltend machen. Für das eigene Auto kann eine freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Teilkasko umfasst Schäden, welche durch äußere Einwirkungen, ohne ein zweites beteiligtes Fahrzeug entstanden sind. Dies kann beispielsweise ein Marderschaden, ein Wildunfall oder ein Steinschlag sein. Auch Sturm- und Hagelschäden und der Diebstahl des Fahrzeugs sind damit abgedeckt. Eine Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden ab. Auffahrunfälle mit anderen Fahrzeugen, aber auch Parkschäden sind hier versichert. Zusätzlich sind auch Schäden durch Vandalismus abgedeckt.

Welche Werkstatt kann ich aufsuchen?

Kommt es zu einem Unfall, aus dem man als Geschädigter herausgeht, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden. Immer öfter bieten Versicherungen Geschädigten dabei Rundum-Sorglos-Pakete an, welche die Reparatur bei einer Partnerwerkstatt der Versicherung vorsehen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Die Partnerwerkstätten arbeiten im Sinne der Versicherung und haben dabei auch deren wirtschaftliche Interessen vor Augen. Geschädigte haben jedoch grundsätzlich das Recht auf freie Werkstattwahl und können ihren Wagen auch bei ihrer angestammten Werkstatt in Reparatur geben.

Etwas anders verhält es sich bei den Kaskoversicherungen. Hier gibt es Verträge mit und ohne Werkstattbindung. Versicherte mit Werkstattbindung müssen im Schadensfall die vereinbarte Werkstatt aufsuchen. Das kann, je nach Vertrag, eine freie Werkstatt, eine Markenwerkstatt oder eine Werkstattkette sein. Durch eine Werkstattbindung ist der Kaskovertrag meist günstiger und auch die Abwicklung unkomplizierter. Bei Missachtung dieser Vereinbarung und dem Aufsuchen einer anderen Werkstatt trägt jedoch der Versicherte einen Teil der Reparaturkosten und muss mit Vertragsstrafen rechnen.

In Selbsthilfewerkstätten finden sich Hebebühnen, Werkzeug und Co.

Auto selbst reparieren: Das geht!

Unfallschäden können sehr unterschiedliche Dimensionen haben. Die Schadensbilder reichen vom leichten Lackkratzer bis hin zum wirtschaftlichen Totalschaden und können in der Reparatur zum Teil ganz schön teuer werden. Als Geschädigter in einem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflicht die Schadensregulierung. Wer allerdings einen Unfall verursacht und keine Vollkaskoversicherung hat, muss oft tief in die Tasche greifen, um seinen Wagen wieder instand setzen zu lassen.

Mit guter Vorbereitung und etwas Geschick lassen sich einige Reparaturen selbst ausführen. Zu diesem Zweck sollte zunächst sichergestellt werden, dass ausreichend Platz und das geeignete Werkzeug vorhanden ist. Arbeitshandschuhe, ein Overall oder alte, robuste Kleidung sowie ausreichend Beleuchtung und eventuell eine Hebebühne können notwendige Hilfsmittel sein.

Tipp

Vielerorts gibt es sogenannte Selbsthilfewerkstätten. Hier finden Fahrzeughalter neben ausreichend Platz und dem benötigten Werkzeug auch Hebebühnen und in der Regel auch einen Ansprechpartner vor Ort, der ihnen beratend zur Seite steht. Besonders für Neulinge in der Autoreparatur sind diese Selbsthilfewerkstätten einen Besuch wert.

Kratzer im Lack

Kratzer am Auto entstehen schnell. Beim Parken, in engen Straßen oder durch scharfkantige Gegenstände (z. B. Schlüssel) ergeben sich schnell unschöne Kratzspuren in der Lackierung. Autolacke werden in mehreren Schichten aufgetragen. Oberflächliche Kratzer können in der Regel auch in Eigenregie ausgebessert werden. Dazu eignen sich zwei Methoden: Die Politur oder der Lackstift. Handelt es sich um einen leichten Kratzer, reicht meist eine Politur. Sie schleift die Farbe um den Kratzer ab und sorgt so für ein ebenes Erscheinungsbild. Bei etwas tieferen Schrammen kommt ein Lackstift zum Einsatz. Hier kommt es auf den richtigen Farbton an, welchen man in der Regel beim Hersteller erfragen oder direkt im Auto ablesen kann. Korrekt angewandt, gehören kleine Kratzer schnell der Vergangenheit an. Bei tieferen Kratzern oder gar Dellen sollte allerdings der Fachmann ran.

Dellen und Blechschäden

Dellen und Blechschäden können je nach Größe und Ausmaß des Schadens ebenfalls selbst repariert werden. Besonders bei kleinen und runden Dellen lohnt sich als erste Maßnahme heißes Wasser über die betroffene Stelle fließen zu lassen. Durch die Wärme dehnt sich das Metall aus und mit etwas Glück springt die Delle von selbst wieder in Form. Sollte das nicht funktionieren, können Dellen entweder von innen herausgedrückt oder von außen herausgezogen werden. Beide Varianten erfordern viel Fingerspitzengefühl und zum Teil den Ausbau einzelner Bauteile. Auch bei diesen Varianten sollte die Schadstelle zunächst mit einem Heißluftföhn oder heißem Wasser angewärmt werden, denn kalter Lack ist spröde und würde im kalten Zustand durch die Bewegung des Blechs brechen.

Steinschlag selbst reparieren

Große Steinschläge oder solche im Sichtbereich des Fahrers dürfen laut Gesetzgeber nicht selbst repariert werden. Vollkaskoversicherte zahlen dafür nichts, Teilkaskoversicherte müssen mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Kleinere Steinschläge außerhalb des Fahrersichtfeldes lassen sich jedoch mit Reparatursets für zu Hause kinderleicht selbst ausbessern. Auch Steinschlägen im Unterboden kann durch sprühbaren Unterbodenschutz entgegengewirkt werden. Diese Produkte versiegeln den Unterboden und schützen ihn vor Rost und Schmutz.

Scheinwerfer wechseln

Es hat gekracht und die Scheinwerfer sind dabei zu Bruch gegangen? Das ist nicht zwingend ein Fall für die Werkstatt. Scheinwerfer lassen sich häufig mit geringem Aufwand auch ohne Werkstatt austauschen. Wichtig dabei ist es, zuerst die Stecker vom Scheinwerfer abzuziehen, um einen Kurzschluss zu vermeiden. Auch sollten Leuchtmittel nicht mit bloßen Händen, sondern immer mit Handschuhen angefasst werden. Jede Verunreinigung kann die Verkehrssicherheit der Scheinwerfer beeinträchtigen. Nach dem Einbau müssen die neuen Scheinwerfer richtig eingestellt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Achtung

Xenonsysteme dürfen nur von einer geschulten Fachkraft repariert werden. Diese Beleuchtungssysteme stehen unter Spannung und sind daher etwas aufwendiger zu reparieren. Dafür halten sie in der Regel auch bis zu viermal so lang wie Halogenlampen.

Wird ein Steinschlag nicht behoben, kann die gesamte Windschutzscheibe springen

Grenzen bei der Autoreparatur in Eigenregie

Wer wie viel vom eigenen Schaden selbst beheben kann, hängt nicht zuletzt vom eigenen Knowhow und Erfahrungswerten ab. Einige Autoteile sollten jedoch in jedem Fall von einer Fachkraft repariert werden. Dazu gehören:

  • Lenkung
  • Stoßdämpfer
  • Motor
  • Bremsen
  • Auspuff
  • Getriebe

Treten nach einem Unfall (oder generell) Probleme oder Schäden an diesen Bauteilen auf, sollte in jedem Fall eine Werkstatt aufgesucht werden. Wenn diese Schäden nicht fachgerecht behoben werden, wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt und es kann zu weiteren Unfällen kommen. Zusätzlich gilt: Die Grenzen der Autoreparatur in Eigenregie liegen bei jeder Person woanders. Fühlen Sie sich nicht sicher bei einer Reparatur, lassen Sie lieber eine Fachkraft ran.

Fazit

Nach einem Unfall möchten alle Beteiligten möglichst schnell und unkompliziert ihr Fahrzeug reparieren lassen. Wer welche Werkstatt aufsuchen darf und wessen Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Geschädigte sollten dabei ihre Rechte im Auge behalten und bei Bedarf einen Anwalt hinzuziehen, um ihren Schaden werterhaltend regulieren zu lassen. Um Kosten zu sparen und einer eventuellen Hochstufung in der Kaskoversicherung zu entgehen, können kleinere Schäden auch selbst repariert werden. Bei Schäden an Motor, Getriebe und Co. sollte jedoch immer eine Fachwerkstatt aufgesucht werden.

Textquelle

1 https://​www​.adac​.de/​n​e​w​s​/​b​i​l​a​n​z​-​v​e​r​k​e​h​r​s​t​o​te/

Bildquellen

istock​.com/​m​o​n​k​e​y​b​u​s​i​n​e​s​s​i​m​a​ges
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